Redispatch 2.0

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Redispatch 2.0

Unsere FAQs für Sie zum Thema

Was genau ist Redispatch überhaupt?

„Redispatch“ = Abänderung des vorgesehenen Kraftwerkseinsatzes zur Sicherung der Netzstabilität. Redispatch bedeutet gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 EnWG strom- und spannungsbedingte Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezuges.
Redispatch ersetzt seit dem 01.10.2021 das Einspeisemanagement „EinsMan“.

Welche Erzeugungsanlagen fallen unter die Regelungen des Redispatch 2.0?

Unter die Regelungen fallen alle Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, konventionelle Energieerzeugungsanlagen und Speicher ab einer Leistung von 100 kW und alle EE- und KWK-Anlagen die dauerhaft durch einen Netzbetreiber steuerbar sind.

Was ist der Unterschied zwischen dem bisherigen Redispatch und dem Redispatch 2.0?

In den bisherigen Redispatch werden nur konventionelle Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung ab 10 MW einbezogen. Der Prozess wird von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) durchgeführt.
Im Redispatch 2.0 wird der Prozess nun auf alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 kW ausgeweitet. Daneben werden auch die Netzbetreiber der unteren Spannungsebenen (Verteilnetzbetreiber) mit einbezogen.

Warum gibt es Marktrollen im Redispatch 2.0?

Für einen sicheren und reibungslos funktionierenden Austausch von Informationen zur Umsetzung von Redispatch 2.0 wurden bestimmte Verantwortlichkeiten und Aufgaben jeweils genau einer sog. Marktrolle zugeordnet. Natürliche oder juristische Personen können hierbei mehrere Rollen einnehmen.

Welche Marktrollen gibt es?

Anlagenbetreiber (AB): Der Anlagenbetreiber ist per Gesetz (siehe § 3 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1 EEG) die natürliche oder juristische Person, die eine EEG-, KWK- oder Speicher-Anlage betreibt. Er hat rechtliche Verpflichtungen und Ansprüche, die mit dem Anschlussnetzbetreiber vertraglich geregelt sind (bspw. für den Netzanschluss oder die Vergütung von eingespeistem Strom). Der Anlagenbetreiber ist der Betreiber einer technischen Ressource (BTR) und der Einsatzverantwortliche (EIV), wenn er diese Rollen nicht auf Dritte überträgt.

Betreiber einer technischen Ressource (BTR)Der BTR ist für den Betrieb einer Technischen Ressource (TR) verantwortlich. Er übermittelt dem Netzbetreiber einen möglichen Gegenvorschlag der Ausfallarbeit. Dies kann im Redispatch-Prozess die Verarbeitung von Echtzeitdaten oder meteorologischen Daten für die Ermittlung der zu bilanzierenden Energiemenge bzw. Ausfallarbeit umfassen. Diese Rolle wird vom Anlagenbetreiber ausgefüllt, sofern er keinen Dritten wie z.B. die EES ENERKO damit beauftragt.

Einsatzverantwortlicher (EIV): Der EIV ist für die Planung und Einsatzführung einer technischen Ressource verantwortlich. So muss er die für den Netzbetreiber erforderlichen Daten der Anlage aktuell und vollständig gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen bereitstellen. Dazu gehören insbesondere Informationen über den prognostizierten Anlageneinsatz und Nichtbeanspruchbarkeiten der Anlage. Der Datenaustausch wird über den Data Provider RAIDA abgewickelt. Details dazu finden Sie unter www.raida.de. Des Weiteren hat der EIV Aufforderungen zur Anpassung des Anlageneinsatzes zur Unterstützung des Netzbetriebes umzusetzen.
Diese Rolle wird vom Anlagenbetreiber ausgefüllt, sofern er keinen Dritten wie z.B. die EES ENERKO damit beauftragt.

Wo ist jetzt der Unterschied zwischen einem Anlagenbetreiber und einem BTR?

Der Anlagenbetreiber hat die rechtliche Verantwortung für den Betrieb der Anlage am Netz des Anschlussnetzbetreibers.
Der BTR ist ein Marktpartner im Rollenmodell der Marktkommunikation, der innerhalb der Redispatchprozesse bestimmte Funktionen und Aufgaben wahrnimmt. In diesem Zusammenhang ist er für die technische Ressource (TR) verantwortlich.

Was sind Technische und Steuerbare Ressourcen (TRs/SRs)?

Technische Ressourcen (TRs) und Steuerbare Ressourcen (SRs) sind neue Identifikatoren (IDs) gemäß Rollenmodell für die Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt und dienen im elektronischen Datenaustausch zwischen den Marktpartnern als eindeutige Benennung von technischen Objekten.

Eine TR ist dabei ein technisches Objekt, das Strom verbraucht und/oder erzeugt (bspw. ein Speicher oder ein Generator). Eine SR setzt sich aus mindestens einer TR zusammen, ist steuerbar, wirkt auf mindestens einen Netzanschlusspunkt und ist mindestens einer Marktlokation (MaLo) zugeordnet.

Die Identifikatoren für TRs und SRs werden entsprechend der Bildungsvorschrift durch die Codevergabestelle des BDEW an den Netzbetreiber vergeben und bestehen aus einer 11-stelligen, alphanumerischen ID-Nummer. Der Netzbetreiber muss die TR-ID, die SR-ID und die Zuordnung dieser Identifikatoren zu den Erzeugungsanlagen und Fernwirkgeräten an den Anlagenbetreiber übermitteln. Der Anlagenbetreiber übermittelt diese an seinen Einsatzverantwortlichen (EIV).

Welche Bilanzierungsmodelle gibt es beim Redispatch 2.0?

Im Prognosemodell müssen die Einsatzverantwortlichen keine Erzeugungsprognosen erstellen und an den Netzbetreiber übermitteln. Da demnach keine ex ante Fahrpläne (gemeldete Planungsdaten) verfügbar sind, erfolgt die Bilanzierung nachträglich (ex post) auf Basis der berechneten Ausfallarbeit im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung. Der Wärmebedarf des Anlagenbetreibers kann durch den Netzbetreiber nicht berücksichtigt werden.

Im Planwertmodell erstellen die Einsatzverantwortlichen Erzeugungsprognosen für ihre Anlagen und übermitteln diese an die betroffenen Netzbetreiber. Auf Grundlage der ex ante Fahrpläne (gemeldete Planungsdaten) erfolgt die Bilanzierung.

Was ist der Unterschied zwischen Aufforderungsfall und Duldungsfall?

Im Aufforderungsfall ist der Anlagenbetreiber bzw. ein von ihm beauftragter Einsatzverantwortlicher verpflichtet Regelungen an der Anlage selbst umzusetzen.
Im Duldungsfall steuert der Netzbetreiber die Anlage entsprechend seiner Vorgaben.

Wo finde ich Informationen zu Nichtbeanspruchbarkeiten (Nichtverfügbarkeiten)? Wann muss ich die Nichtbeanspruchbarkeiten melden?

Eine Ausführung zu Nichtbeanspruchbarkeiten ist im Beschluss der Bundesnetzagentur BK6-20-061 unter Ziffer „3.2.1.3.3 Nichtbeanspruchbarkeiten“ hinterlegt. Welche Informationen vom Einsatzverantwortlichen (EIV) im Detail gemeldet werden müssen, ist in der Anlage des Beschlusses in Ziffer 3 sowie der „Formatbeschreibung Stammdaten für den Redispatch 2.0“ von edi@energy und der dazugehörigen Anwendungstabelle dargestellt.
Die Nichtbeanspruchbarkeiten (z. B. wegen Wartungsarbeiten und Störungen) müssen unverzüglich nach Eintritt, spätestens 1 Stunde nach Bekanntwerden (BK6-20-059 Anlage 2 Use-Case 2.6) gemeldet werden.

Was passiert, wenn ich keine Daten für Redispatch 2.0 liefere?

Dann verstoßen Sie gegen die gesetzlichen Bestimmungen und die Ihnen vom Gesetzgeber auferlegten Mitwirkungspflichten. Sie müssen mit Sanktionen rechnen.

Ich möchte nicht, dass meine Anlage im Redispatch 2.0 geregelt wird. Was passiert?

Die Umsetzung von Redispatch ist gem. § 13a EnWG für die Betreiber von Erzeugungsanlagen oder Speicher ab einer Leistung von 100 kW verpflichtend. Verweigern Sie Ihre Mitwirkung, verstoßen Sie damit gegen gesetzliche Vorgaben und Sie müssen mit Sanktionen rechnen.

Unser Angebot für Direktvermarkter und andere Dienstleister

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Über ENERKO
Die ENERKO-Gruppe ist ein nach Tätigkeitsfeldern strukturierter Verbund aus vier inhabergeführten Unternehmen mit insgesamt mehr als 80 Mitarbeitern. Seit über 40 Jahren ist ENERKO in der deutschen und europäischen Versorgungswirtschaft als Berater, Planer und Dienstleister im technischen und im kaufmännischen Bereich tätig. An den Standorten Aachen, Aldenhoven, Berlin und Düsseldorf ist ENERKO Ihr Partner für Projekte und Prozesse in der Energiewirtschaft.

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